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   LSG Niedersachsen-Bremen, 12.03.2020 - L 15 AS 104/17   

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https://dejure.org/2020,75745
LSG Niedersachsen-Bremen, 12.03.2020 - L 15 AS 104/17 (https://dejure.org/2020,75745)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12.03.2020 - L 15 AS 104/17 (https://dejure.org/2020,75745)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12. März 2020 - L 15 AS 104/17 (https://dejure.org/2020,75745)
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  • BSG, 10.08.2016 - B 14 AS 51/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.03.2020 - L 15 AS 104/17
    Abzustellen ist auf die erste Antragstellung des laufenden Leistungsfalls (BSG, Urteil vom 10. August 2016 - B 14 AS 51/15 R - juris Rn. 15 m. w. N.).
  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 6/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung von Verwaltungsakten -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.03.2020 - L 15 AS 104/17
    Unschädlich ist es dabei, wenn zur Auslegung des Verfügungssatzes auf die Begründung des Verwaltungsakts, auf früher zwischen den Beteiligten ergangene Verwaltungsakte oder auf allgemein zugängliche Unterlagen zurückgegriffen werden muss (BSG, Urteil vom 29. November 2012 - B 14 AS 6/12 R).
  • BSG, 25.04.2018 - B 14 AS 15/17 R

    Rücknahme von Bewilligungen und die Erstattung von SGB-II -Leistungen und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.03.2020 - L 15 AS 104/17
    Maßgeblich für die Rechtswidrigkeit der zurückgenommenen Bewilligungen als Voraussetzung für deren Rücknahme nach § 45 SGB X ist die Situation bei ihrem Erlass (BSG, Urteil vom 25. April 2018 - B 14 AS 15/17 R - juris Rn. 20).
  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 20/09 R

    Keine Absenkung des Arbeitslosengeld II - Nichtantritt einer angebotenen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.03.2020 - L 15 AS 104/17
    Das Bestimmtheitserfordernis verlangt, dass der Verfügungssatz eines Verwaltungsakts nach seinem Regelungsgehalt in sich widerspruchsfrei ist und den Betroffenen bei Zugrundelegung der Erkenntnismöglichkeiten eines verständigen Empfängers in die Lage versetzen muss, sein Verhalten daran auszurichten (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 4 AS 20/09 R; Urteil vom 15. Dezember 2010 - B 14 AS 92/09 R).
  • BSG, 19.08.2015 - B 14 AS 43/14 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zinsgutschrift

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.03.2020 - L 15 AS 104/17
    Einkommen i. S. des § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II ist grundsätzlich alles das, was jemand nach der Antragstellung wertmäßig dazu erhält, und Vermögen i. S. des § 12 Abs. 1 SGB II das, was jemand vor der Antragstellung bereits hatte, wobei auszugehen ist vom Zeitpunkt des tatsächlichen Zuflusses, es sei denn, rechtlich wird ein anderer Zeitpunkt als maßgeblich bestimmt (modifizierte Zuflusstheorie; vgl. BSG, Urteil vom 19. August 2015 - B 14 AS 43/14 R).
  • BSG, 25.10.2017 - B 14 AS 9/17 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.03.2020 - L 15 AS 104/17
    Maßstab für die Bestimmtheitsprüfung ist also der objektive Empfängerhorizont (BSG, Urteil vom 25. Oktober 2017 - B 14 AS 9/17 R - Rn. 22 m.w.N.).
  • BSG, 20.02.2014 - B 14 AS 10/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.03.2020 - L 15 AS 104/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG sind im Rahmen der Prüfung einer besonderen Härte maßgebend nur Umstände des Einzelfalls, die dem Betroffenen ein deutlich größeres Opfer abverlangen als eine einfache Härte und erst recht als die mit der Vermögensverwertung stets verbundenen Einschnitte (vgl. BSG, Urteile vom 11. Dezember 2012 - B 4 AS 29/12 R - Rn. 25 m. w. N. und vom 20. Februar 2014 - B 14 AS 10/13 R).
  • BSG, 19.10.2016 - B 14 AS 53/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.03.2020 - L 15 AS 104/17
    Maßstab hierfür in materieller Hinsicht ist § 7 i. V. m. §§ 11 ff., §§ 19 ff. SGB II in der Fassung, die das SGB II zuletzt vor dem streitbefangenen Zeitraum erhalten hat (Geltungszeitraumprinzip, vgl. BSG, Urteil vom 19. Oktober 2016 - B 14 AS 53/15 R- juris Rn. 14).
  • BSG, 15.12.2010 - B 14 AS 92/09 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Sanktionsbescheid - Bestimmtheit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.03.2020 - L 15 AS 104/17
    Das Bestimmtheitserfordernis verlangt, dass der Verfügungssatz eines Verwaltungsakts nach seinem Regelungsgehalt in sich widerspruchsfrei ist und den Betroffenen bei Zugrundelegung der Erkenntnismöglichkeiten eines verständigen Empfängers in die Lage versetzen muss, sein Verhalten daran auszurichten (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 4 AS 20/09 R; Urteil vom 15. Dezember 2010 - B 14 AS 92/09 R).
  • BSG, 11.12.2012 - B 4 AS 29/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.03.2020 - L 15 AS 104/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG sind im Rahmen der Prüfung einer besonderen Härte maßgebend nur Umstände des Einzelfalls, die dem Betroffenen ein deutlich größeres Opfer abverlangen als eine einfache Härte und erst recht als die mit der Vermögensverwertung stets verbundenen Einschnitte (vgl. BSG, Urteile vom 11. Dezember 2012 - B 4 AS 29/12 R - Rn. 25 m. w. N. und vom 20. Februar 2014 - B 14 AS 10/13 R).
  • BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 35/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensverwertung von privaten

  • BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 10/06 R

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 49/05 R

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 51/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - keine

  • BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 21/06 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - verdecktes

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.05.2017 - L 34 AS 1350/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Anrechnung von Vermögen bei Sparguthaben aus

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